Liebe Kunden,

Corona ist immer noch gegenwärtig, aber wir können wieder reisen.

Wir kümmern uns bei ihren Buchungen, um die Bestimmungen und arbeiten ausschließlich mit in Coronazeiten bewährten Reiseveranstaltern. Qualität ist eben nicht zu ersetzen.

Bitte kontaktieren sie uns gerne über unseren Live-Chat auf der Homepage oder per E-Mail unter info@reb-reisen.de.

Wir sind nun für Neubuchungen und Reiseberatungen auch wieder mit einem Termin für Sie vor Ort. Machen Sie einfach bequem einen Termin mit uns über unseren Terminplaner aus.

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Buchen Sie Ihren nächsten Traumurlaub beim Experten:

Der Sommer ist da und noch nie war die Sehnsucht nach Meerblick, Erholung und Traumurlaub so groß wie in diesen Tagen. Wir haben Ihnen einige Reiseempfehlungen für 2022 rausgesucht.

Corona Update Liveticker

Aktuellste und verbindliche Einreiseinformationen finden sie unter www.auswaertiges-amt.de.


Trotz der immensen Informationsflut zu „SARS CoV 2“ beobachten wir alle Neuigkeiten zu diesem Thema ganz genau und handeln jeden Tag neu nach besten Wissen.

Dabei steht Ihre Sicherheit selbstverständlich für uns an erster Stelle. Wir stehen mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Aktuell verzeichnen wir aufgrund der Entwicklungen des Coronavirus immer wieder mal ein erhöhtes Anruf- und E- Mailaufkommen. Bitte entschuldigen Sie die eventuell daraus entstehenden Wartezeiten.

Seien Sie versichert, dass wir unser Bestes geben um Ihnen den gewohnten Service zu bieten. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht aller aktuellen Informationen und Neuigkeiten rund um das Thema bereit.

Nehmen Sie sich gern ein wenig Zeit zum Durchlesen. Aufgrund der Vielzahl an Informationen und daraus meist wenig neues resultierendes, aktualisieren wir momentan nur absolut wichtige Veränderungen.

Wenn Sie bereits eine Buchung bei uns haben, werden Sie natürlich von uns direkt bei Änderungen informiert.


+++ Update: 26.04.2022 +++

Der vorgeschriebene PCR-Test fällt beim Check-in für die Kussmund-Flotte bald weg

Auf allen Aida-Kreuzfahrten mit Startdatum ab dem 28. April 2022 entfällt der Covid-19-Test am Check-in“, so Aida in ihrem Statement. Ganz ohne Test kommt man aber nicht an Bord. „Für eine Mitreise ist ein zertifizierter Antigentest für alle Gäste ab drei Jahren notwendig. Das Testergebnis ist bei Check-in vorzulegen. Frühestmöglicher Testzeitpunkt für den Antigentest ist 1 Tag vor Aufstieg an Bord“, heißt es weiter.
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Aida-Kreuzfahrt bleibt allerdings ein vollständiger Impfschutz für Gäste ab zwölf Jahren. „Als Nachweis über den vollständigen Impfschutz gilt ausschließlich das Covid-19-Zertifikat der Europäischen Union“, stellt Aida klar. Für Kinder bis zum vollendeten elften Lebensjahr sei ein negativer Covid-19-Test erforderlich.
In den letzten Wochen habe sich das allgemeine Pandemiegeschehen entspannt, begründet Aida Cruises die Erleichterung. Zahlreiche Lockerungen fänden sowohl in Deutschland als auch in den von Aida besuchten Destinationen statt. „Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen und in enger Abstimmung mit medizinischen Experten hat Aida Cruises die Testregularien an die aktuelle Situation angepasst.

Counter vor9


+++ Update: 26.04.2022 +++

Singapur lockert die Covid-19-Reiseanforderungen

Ab morgen, 00:01 Uhr Ortszeit können vollständig geimpfte Reisende sowie nicht vollständig geimpfte Kinder bis zu zwölf Jahre auf dem Land-, Luft- oder Seeweg nach Singapur einreisen, ohne sich vor der Abreise oder bei der Ankunft testen lassen zu müssen. Während vollständig geimpfte Reisende von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind, müssen alle nicht vollständig Geimpften innerhalb 48 Stunden vor der Abreise nach Singapur einen Test absolvieren, vor Ort eine siebentägige Stay-Home-Notice (SHN) befolgen und nach Ablauf der Frist einen PCR-Test durchführen lassen. „Unser Gesundheitsministerium hat die lokale und globale Covid-19-Situation weiter beobachtet und ist bei der schrittweisen Lockerung der Beschränkungen maßvoll vorgegangen, um sicheres Reisen zu ermöglichen“, sagt Cedric Zhou, Area Director Central, Southern & Eastern Europe beim Singapore Tourism Board. Die aktuellen Einreisebestimmungen sind auf der SafeTravel-Website zu finden. Reisenden wird dringend empfohlen, die Website zu besuchen und sich vor der Einreise nach Singapur über die neuesten Maßnahmen zu informieren.

TRVL Counter News


+++ Update: 25.04.2022 +++

Thailand bestätigt Ende der Testpflicht

Nun ist es amtlich: Vom 1. Mai an benötigen vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Besucher keinen negativen PCR-Test mehr, um in Thailand einzureisen. Sie müssen sich auch nicht mehr in bis zum Erhalt des Testergebnisses isolieren. Bei Reiseveranstaltern sorgt die Nachricht über ihr wichtigstes Ziel in Asien für Freude.

Counter vor9


+++ Update: 25.04.2022 +++

Portugal hebt Maskenpflicht auf

Vor dem Hintergrund sinkender Corona-Zahlen wird in Portugal die allgemeine Maskenpflicht für Innenräume ab sofort aufgehoben. Der Mund-Nasen-Schutz muss also nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Kliniken und Pflegeheimen getragen werden, sagt Gesundheitsministerin Marta Temido.

Bloomberg


+++ Update: 14.04.2022 +++

Griechenland setzt Corona-Auflagen zur Sommersaison aus

Reisende in Griechenland müssen während ihres Aufenthalts im Sommer weder Impfausweise in Restaurants zeigen noch Masken in Innenräumen tragen. Die Regierung in Athen teilte mit, dass die Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus während der Urlaubssaison ausgesetzt werden. Die Kontrolle der Zertifikate entfällt ab 1. Mai, die Maskenpflicht am 1. Juni. Die Lockerungen gelten zunächst bis 31. August.

Greek Reporter


+++ Update: 07.04.2022 +++

Corona Update Spanien

In Innenräumen bleibt das Tragen einer Maske bis 19. April verpflichtend. Autonomieregionen und Zentralregierung konnten sich nicht auf ein früheres Ende der Maskenpflicht einigen. Bereits beschlossen hat die spanische Regierung, dass es das Einreiseformular Spain Travel Health ab sofort nicht mehr braucht, wenn Reisende ein digitales EU-Corona-Zertifikat haben.

Mallorca Zeitung


+++ Update: 27.03.2022 +++

Südafrika schafft Testpflicht für Geimpfte ab

Vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Reisende müssen bei der Einreise nach Südafrika keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen. Nicht mindestens zweimal gegen das Virus geimpfte Besucher brauchen dagegen weiter einen negativen PCR-Test, der bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testpflicht gilt auch für Genesene.

 Auswärtiges Amt


+++ Update: 27.03.2022 +++

Für diese EU-Länder sind keine Einreiseformulare mehr nötig

Griechenland hat die digitale Reiseanmeldung Mitte März abgeschafft. Auch für Dänemark, Finnland und Schweden ist das vor Einreise auszufüllende Formular bereits obsolet. Zudem haben Deutschland, Großbritannien und Nordirland vor wenigen Tagen die Bürokratiehürde gestrichen. Zypern will am 1. April nachziehen, es fehlt jedoch noch das grüne Licht der Regierung. Ähnlich ist der Stand bei Spanien und der Türkei.

Tip Online


+++ Update: 03.03.2022 +++

RKI hebt alle Hochrisikogebiete auf

Das Robert Koch-Institut streicht alle Länder von der Liste der Hochrisikogebiete. Mit dem verbreitetem Auftreten der Omikron-Variante zeige sich, dass die Fähigkeit dieser Variante eine bedrohliche Erkrankung hervorzurufen, weniger schwerwiegend sei im Vergleich zu den vorherigen vorherrschenden Varianten, begründet das RKI den Schritt. Künftig sollen nur noch solche Länder als Hochrisikogebiete eingestuft werden, in denen sich gefährlichere Varianten als Omikron verbreiten. Die neue Regelung tritt morgen in Kraft. Dann entfallen für die betroffenen Länder auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts. Ungeimpfte Rückkehrer aus den Gebieten müssen bei der Einreise nach Deutschland nicht mehr in Quarantäne.


+++ Update: 03.03.2022 +++

Dubai streicht Testpflicht für Geimpfte und Genesene

Geimpfte und genesene Einreisende brauchen in Dubai nun keinen zusätzlichen PCR-Test mehr. Ungeimpfte Besucher haben dagegen nun einen maximal 48 Stunden vor Abreise absolvierten Test vorzuweisen. Bislang durfte der PCR-Test bis zu 72 Stunden alt sein. Quelle FVW


+++ Update: 07.02.2022 +++

Australien öffnet die Grenzen für Touristen

Geöffnete Grenzen

Nach fast zwei Jahren öffnet Australien wieder seine Grenzen für alle Reisenden, allerdings nur für doppelt Geimpfte. Dies hat Premierminister Scott Morisson am Montag angekündigt. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden darf, kann die Einreise beantragen, muss aber in Quarantäne. Quelle Deutsche Welle, BBC

 

Kapverden nicht mehr Hochrisikogebiet

Zahlreiche afrikanische Länder, darunter die Kapverdischen Inseln, werden vom Robert-Koch-Institut nicht mehr als Hochrisikogebiete eingestuft, die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes fällt damit weg. Mit Armenien, Aserbaidschan und den Palästinensischen Gebieten gibt es drei neue Hochrisikogebiete. Quelle Counter vor9

 

Griechenland schafft Testpflicht für Geimpfte wieder ab

Von Montag an besteht für Geimpfte bei der Einreise keine Testpflicht mehr; Ungeimpfte benötigen weiterhin einen negativen PCR- Test oder Antigen-Schnelltest. Griechenland hatte die zusätzliche Testpflicht für geimpfte Einreisende im vergangenen Dezember eingeführt, um die Ausbreitung der Corona-Infektionen einzudämmen. Quelle Counter vor9

 

Aufhebung der Maskenpflicht

Spaniens Gesundheitsministerin Carolina Darias erklärte am Freitag in einem Rundfunkinterview, die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien solle ab dem kommenden Dienstag, 8. Februar, gelten. Quelle Counter vor9


+++ Update: 17.09.2021 +++

TUI & ALLTOURS Informationen

ALLTOURS informiert:

Ab Sonntag, 19. September um 0:00 Uhr gilt gesamt Portugal nicht mehr als Hochrisikogebiet. Somit ist nun auch die Reisewarnung für die Algarve aufgehoben.

Das bedeutet für die Rückreise nach Deutschland:

  • Entfall der Quarantänepflicht für alle Urlauber, welche noch nicht vollständig geimpft sind
  • Entfall der digitalen Einreiseanmeldung für Deutschland
  • Alle Urlauber ab 12 Jahren müssen nur noch über einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis verfügen

Für Einreisende auf das Festland Portugal aus Deutschland ist zu beachten:

  • Ein negativer PCR-Test oder Antigen-Test ist für alle Urlauber ab 12 Jahren erforderlich. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit
  • Eine digitale Reiseanmeldung müssen Reisende für die Einreise auf dem Luftweg ausfüllen

 

TUI informiert:

Gute Nachrichten: Reisen nach ganz Portugal und Zypern sind ab Sonntag, 19. September wieder ohne Reisewarnung möglich.

Lediglich Marokko (AGA), Türkei, Ägypten (HRG/RMF) und Montenegro haben aktuell noch eine Reisewarnung.

Auch Südafrika und Simbabwe werden ab Sonntag nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Reisen sind dann wieder ohne Reisewarnung möglich.

Das Auswärtige Amt stuft ab Sonntag Antigua und Barbados als Hochrisikogebiet ein.

PS: „2G-Regel“ in Griechenland  
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften und Museen, Gastronomie und Clubs. Diese Regelung gilt nicht für unsere Kunden in den Restaurants der gebuchten Hotels in Griechenland!  Das bedeutet, dass der Zutritt in den Restaurants der TUI Hotels auch für getestete Urlauber weiterhin möglich ist.


+++ Update: 12.09.2021 +++

Griechenland - Update

Das beliebte Urlaubsziel ist ab sofort aus der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen.


+++ Update: 27.08.2021 +++

Spanien und Portugal - Update

Wegen des Rückgangs der Inzidenz-Zahlen in großen Teilen der Iberischen Halbinsel stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) seit dem 27. August ganz Spanien sowie den Großraum Lissabon in Portugal nicht mehr als Hochrisikogebiete ein. Diese Änderung erfolgte im Zuge der wöchentlichen Überarbeitung der vom RKI veröffentlichten Liste der weltweiten Risikogebiete.

Bereits in den beiden Vorwochen hatte das RKI einige spanische Regionen wie z.B. Katalonien und die Kanarischen Inseln sowie in Portugal Madeira, die Azoren und einige Regionen auf dem Festland von der Liste der Hochrisikogebiete genommen.

In abgestimmter Reaktion auf diese Veränderungen passt das Auswärtige Amt am 27. August seine Reisehinweise an und nimmt die Reisewarnungen für die genannten Regionen zurück.


+++ Update: 26.08.2021 +++

Corona - Update

Mit Wirkung zum Dienstag, den 24.08.2021 hat die Bundesregierung Teile Griechenlands aufgrund hoher Infektionszahlen als Hochrisikogebiet eingestuft.

Vollständig geimpfte oder genesene Reisende können weiterhin sorgenfrei in Griechenland einreisen und müssen bei Rückkehr nach Deutschland nicht in Quarantäne.

Für nicht vollständig geimpfte oder genesene Kunden ist eine Quarantäne verpflichtend.

Gute Nachrichten für Spanien-Urlauber! Das RKI stuft die Kanaren, die Regionen Katalonien, Kastilien – La Mancha, Valencia und Asturien ab 22.08.2021, 0:00 Uhr nicht mehr als Hochrisikogebiet ein. Damit gelten für nicht geimpfte Reiserückkehrer keine Quarantäne Vorschriften mehr bei Einreise in Deutschland.


+++ Update: 27.06.2021 +++

Portugal - Quarantänepflicht

Quarantänepflicht wieder aktiv

Leider erreicht uns soeben die Nachricht, dass Portugal ab Dienstag, den 29.06. (00.00 Uhr), seitens der deutschen Behörden zum Virusvariantengebiet eingestuft wurde. Eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne bei Rückkehr nach Deutschland ist die Folge.


+++ Update: 02.06.2021 +++

Türkei Update

Einreise möglich

Reisende aus Deutschland können nun nach Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, oder eines negativen Antigenschnelltests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, in die Türkei einreisen. Für geimpfte und genesene Personen ist es ebenfalls einfacher, in die Türkei zu reisen. Menschen, die vor mindestens 14 Tagen vollständig geimpft wurden oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Covid-19-Erkrankung erbringen, brauchen bei der Einreise keinen negativen Test vorzulegen.

Anforderungen

Die digitale Einreiseanmeldung ist nach wie vor erforderlich und max. 72 Stunden vor der Einreise über die Seite des türkischen Gesundheitsministeriums einzuholen. Die meisten türkischen Fluggesellschaften, die aus Deutschland die Feriendestinationen in der Türkei anfliegen, reagierten bereits auf die neue Einreisebestimmung und haben dies auf ihren Webseiten veröffentlicht.

Rückreise

Im Hinblick auf die Rückreise der Urlauber hat sich zunächst nichts verändert. Die Türkei wird vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet eingestuft; deshalb müssen sich Rückkehrer in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, die sie frühestens nach fünf Tagen durch einen erneuten negativen PCR-Test beenden können. Für Rückkehrer, die vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung seit höchstens sechs Monaten genesen sind, gilt die Quarantänepflicht nicht.

Quelle: Counter vor9


+++ Update: 02.06.2021 +++

Türkei Update

Einreise möglich

Reisende aus Deutschland können nun nach Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, oder eines negativen Antigenschnelltests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, in die Türkei einreisen. Für geimpfte und genesene Personen ist es ebenfalls einfacher, in die Türkei zu reisen. Menschen, die vor mindestens 14 Tagen vollständig geimpft wurden oder einen Nachweis über eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Covid-19-Erkrankung erbringen, brauchen bei der Einreise keinen negativen Test vorzulegen.

Anforderungen

Die digitale Einreiseanmeldung ist nach wie vor erforderlich und max. 72 Stunden vor der Einreise über die Seite des türkischen Gesundheitsministeriums einzuholen. Die meisten türkischen Fluggesellschaften, die aus Deutschland die Feriendestinationen in der Türkei anfliegen, reagierten bereits auf die neue Einreisebestimmung und haben dies auf ihren Webseiten veröffentlicht.

Rückreise

Im Hinblick auf die Rückreise der Urlauber hat sich zunächst nichts verändert. Die Türkei wird vom Robert-Koch-Institut als Hochrisikogebiet eingestuft; deshalb müssen sich Rückkehrer in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, die sie frühestens nach fünf Tagen durch einen erneuten negativen PCR-Test beenden können. Für Rückkehrer, die vollständig geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung seit höchstens sechs Monaten genesen sind, gilt die Quarantänepflicht nicht.

Quelle: Counter vor9


+++ Update: 05.05.2021 +++

DERTOUR Update

#endlichwiederurlaub – Ab nach Griechenland!

Gute Nachrichten für Sonnenanbeter, Badenixen und Erholungssuchende: Griechenland startet ab 14. Mai in die Sommersaison und ermöglicht ab dann die Einreise ohne Quarantänepflicht für alle Touristen, die bereits vollständig geimpft sind oder einen aktuellen negativen PCR-Test vorweisen können. Die DER Touristik bietet für den Sommer 750 Hotels aller Kategorien in allen griechischen Destinationen an, von denen eine Vielzahl direkt zu Beginn der Saison öffnet. Das Flugangebot ist mit rund 20% mehr Flügen als im Vorjahr und vielen neuen Verbindungen aus Deutschland in alle griechischen Destinationen so breit wie nie zuvor. Neben den bekanntesten Inseln wie Kreta, Rhodos, Kos und Korfu bietet die DER Touristik auch viele weitere, eher unbekanntere Gebiete Griechenlands an, darunter beispielsweise Chalkidiki, Thassos, Lefkas oder Samos.

 

Flexibel buchen

Die DER Touristik bietet ihren Gästen für eine flexible und langfristige Urlaubsplanung „Flexpakete zum Einheitspreis“: Diese Aktion gilt bis auf Weiteres für alle Neubuchungen von Flugpauschalreisen, Hotels weltweit und Rundreisen für Abreisen bis zum 30. April 2022. Mit dem Flexpaket können Gäste ihre Buchung bis 14 Tage vor Abreise ohne Angabe von Gründen kostenfrei umbuchen oder stornieren. Während der Aktion beträgt der Preis für ein Flexpaket 59 Euro – unabhängig vom Reisepreis.

 

Sicher verreisen

Im Falle einer Covid-19-Erkrankung sind die Flugpauschalreisegäste der DER Touristik durch das Sicher-Super-Sorglos-Paket auch im Griechenland-Urlaub absichert. Es ist bei allen neu gebuchten Flugpauschalreisen mit Abreise bis 31.10.2021 inkludiert und beinhaltet unter anderem den Kontakt zu deutschsprachigen Ärzten im Zielgebiet, eine 24/7-Gesundheitshotline, die enge Betreuung durch das DER Touristik-Sicherheitsmanagement nebst Analytiklabor und eine Gesamtkostenübernahme bis 3.500 Euro pro Person für die Übernahme der Unterbringungskosten bei Quarantäne für 14 Tage sowie für Rückflugtickets


+++ Update: 27.04.2021 +++

Alltours Update

Rund 40.000 Deutsche reisten nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) während der Osterzeit nach Mallorca. Jetzt zeigt sich: Mallorca-Urlauber sind keine Pandemietreiber. Die Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen haben gut gegriffen und gleichermaßen für die Sicherheit der Mallorquiner und der Urlauber gesorgt. Die Testpflicht für Hin- und Rückreisende schafft zusätzliche Sicherheit. Die 7-Tage-Inzidenz auf den Balearen ist seit Wochen konstant und stabil. Gestern lag der Wert bei 27.

Die Corona-Vorgaben auf Mallorca wurden gelockert:

  • NEU: Personen aus verschiedenen Haushalten dürfen wieder in einem Zimmer übernachten
  • Die Bars und Terrassen innerhalb der Hotelanlagen bleiben weiterhin bis 22:00 Uhr geöffnet
  • Restaurants außerhalb der Hotelanlagen dürfen die Außenterrassen täglich bis 17:00 Uhr öffnen
  • NEU: Von Montag bis Donnerstag dürfen Restaurants von 20:00 bis 22:30 Uhr ebenfalls Gäste bewirten
  • NEU: Die Außenterrassen dürfen zu 100 % ausgelastet werden
  • An einem Tisch dürfen maximal 4 Personen aus 2 Haushalten sitzen
  • Die Innenräume der Restaurants bleiben weiterhin geschlossen
  • NEU: Die Ausgangssperre beginnt erst um 23:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr

Einreise Mallorca

  • Für alle Reisenden ab 6 Jahren ist ein negativer PCR-Test bei Einreise verpflichtend (maximal 72 Stunden alt bei Einreise auf Mallorca)
  • Ein Formular zur Gesundheitskontrolle ist auszufüllen und mitzuführen

Ausreise Mallorca

  • Für die Rückreise nach Deutschland wird ein negativer Corona-Test (Schnelltest genügt) benötigt (maximal 48 Stunden alt bei Einreise in Deutschland)
  • Das Testergebnis ist in deutscher, englischer oder französischer Sprache mitzuführen
  • In unseren geöffneten allsun Hotels ist die Durchführung des Schnelltests unkompliziert gegen eine Gebühr von 25 Euro p. P. möglich

+++ Update: 22.04.2021 +++

TUI informiert

Auf geht´s nach Ibiza und Formentera

Neben Mallorca bieten wir ab 1. Mai auch wieder Urlaubsreisen nach Ibiza und Formentera an.

Es besteht keine Reisewarnung für die Balearen und die beliebten Mittelmeerinseln zeichnen sich durch ihre niedrigen Inzidenzzahlen aus.
Ab 1. Mai geht es u.a. mit Lufthansa und Eurowings nach IBZ und ab 22. Mai mit TUI fly.

Auf Ibiza freuen sich u.a. das Grupotel Santa Eularia & Spa, das Grand Palladium Palace Ibiza Resort & Spa​, das Hotel Torre del Mar und natürlich ab 22. Mai der TUI MAGIC LIFE Cala Pada und auf Formentera das Riu La Mola auf unsere gemeinsamen Kunden.

Testmöglichkeiten für die Rückreise sind auf Ibiza und Formentera vorhanden. Im Grupotel Santa Eularia & Spa und im Grand Palladium Palace Ibiza Resort & Spa sogar direkt im Hotel.
Der Antigentest kostet im Grupotel 30 Euro und im Palladium Palace 40 Euro. Im TUI MAGIC LIFE wird der Antigentest für 40 Euro auch direkt im Club angeboten.
Im Riu La Mola wird auch direkt im Hotel getestet. Die Kosten für den Antigentest liegen zwischen 30 und 40 Euro.


+++ Update: 09.04.2021 +++

Alltours

Seit Anfang März ist die Reisewarnung für Mallorca aufgehoben. Über die Osterferien haben die Anreisen aus Deutschland deutlich zugenommen. Der Inzidenzwert ist weiterhin stabil und liegt aktuell bei 25.

Der Grund des niedrigen Inzidenzwertes sind nicht zuletzt die umgesetzten Hygiene – und Sicherheitsmaßnahmen. Die wichtigsten Eckdaten haben wir für Sie nochmal zusammengefasst:

Einreise Mallorca

  • Für alle Reisenden ab 6 Jahren ist ein negativer PCR-Test bei Einreise verpflichtend (maximal 72 Stunden alt)
  • Ein Formular zur Gesundheitskontrolle ist auszufüllen und mitzuführen

Ausreise Mallorca

  • Für die Rückreise nach Deutschland wird ein negativer Schnelltest benötigt (maximal 48 Stunden alt bei Einreise in Deutschland)
  • Die Schnelltests sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache mizuführen. NEU: Bis Ende April gilt im Luftverkehr die Sonderregelung, dass auch Tests in spanischer Sprache akzeptiert werden

Gesetz gegen den übermäßigen Tourismus
Am 17.01.2020 hat die Regionalregierung der Balearen ein Gesetz gegen den übermäßigen Tourismus zur Verbesserung der Qualität in touristischen Gebieten verabschiedet mit dem Ziel, übermäßigen Alkoholkonsum einzudämmen.

Das Gesetz gilt in folgenden touristischen Zonen:

  • Teile der Gemeinde Palma (Mallorca)
  • Teile der Gemeinde Calvià (Mallorca)
  • Teile der Gemeinde Llucmajor (Mallorca)
  • Teile der Gemeinde Sant Antoni de Portmany (Ibiza)

+++ Update: 12.03.2021 +++

TUI Deutschland

Mallorca – Reisen ohne Reisewarnung

Mallorca wird ab 14.03.2021 vom Auswärtigen Amt nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Daher freuen wir uns, unsere gemeinsamen Kunden ab 20.03.2021 wieder ohne Reisewarnung auf der beliebten spanischen Urlaubsinsel zu begrüßen. Ab 21.03. bieten wir wieder Flüge mit TUI fly nach Mallorca an.

Dominikanische Republik (PUJ) – Verlängerung Reisen mit Reisewarnung


+++ Update: 10.03.2021 +++

Alltours Reisen

Zielgebiete in die aktuell Reisen stattfinden können:

Ägypten (HRG)
Spanien (Mallorca, alle Kanarischen Inseln)
Türkei (AYT, ADB)
Curaçao
Dominikanische Republik
Kuba
Malediven
Mexiko
Vereinigte Arabische Emirate (DXB)

+++ Update: 18.02.2021 +++

AIDA Reisen

Liebe AIDA Gäste,

die deutsche Bundesregierung hat entschieden, den Lockdown zur Eindämmung der Pandemie bis in den März 2021 zu verlängern. Viele unserer Reiseregionen haben ebenfalls Maßnahmen ergriffen, die internationale Urlaubsreisen bis zum Frühjahr erheblich einschränken.

Daher können leider alle ursprünglich vom 6. bis 19. März 2021 geplanten Reisen nicht stattfinden.


+++ Update: 23.11.2020 +++

Gericht kippt Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Es urteilte, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort zu Hause einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der Reise. Das Urteil könnte bundesweit Folgen haben.

Quelle: Reisevor9


+++ Update: 28.10.2020 +++

Fernreise im Herbst und Winter: Hier sind Deutsche willkommen

Karibik: Inseln ohne Reisewarnungen

  • Antigua und Barbuda: Negativer, maximal sieben Tage alter Corona-Test ist bei der Einreise vorzuweisen.
  • Barbados:Online-Registrierung und maximal 72 Stunden alter negativer Corona-Test notwendig.
  • Grenada: Online-Registrierung und maximal sieben Tage alter Corona-Test sind Pflicht.
  • Kuba: Einreisen sind nur in bestimmte Gebiete, unter anderem Caya Coco und Varadero, möglich.
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia:Online-Registrierung und maximal sieben Tage alter Corona-Test sind Pflicht; Aufenthalt nur im Hotelbereich erlaubt.
  • St. Vincent und die Grenadinen: Online-Registrierung und maximal fünf Tage alter Corona-Test sind Pflicht.

Afrika-Urlaub: Staaten ohne Reisewarnung

  • Namibia: Vorlage eines maximal 72 Stunden alten negativen Corona-Tests.
  • Seychellen: Maximal 72 Stunden alter negativer Covid-19-Test muss bei Einreise vorgezeigt werden, auch eine Buchungsbestätigung für maximal zwei Hotels in der ersten Woche sowie eine Auslandskrankenversicherung, die eine Corona-Erkrankung abdeckt, sind notwendig.

+++ Update: 05.08.2020 +++

Türkei

Nach wochenlangen Verhandlungen hat das Auswärtige Amt seine Reisewarnung für die vier wichtigsten touristischen Provinzen aufgehoben. Die Küste von Izmir bis Alanya ist für deutsche Urlauber wieder freigegeben. Allerdings müssen sie sich vor dem Heimflug auf Corona testen lassen.


+++ Update: 22.07.2020 +++

Alltours

Auf den Balearen-Inseln gilt seit dem 13.07. eine weitgehende Maskenpflicht. Im Freien muss jeder im Alter ab sechs Jahren regelmäßig Nase und Mund bedeckt halten. Zusätzlich ist letzte Woche eine Anordnung zur Schließung von Lokalen an Partymeilen in Kraft getreten. So will die Regionalregierung die Ausbreitung des Coronavirus verhindern und Urlauber vor einer möglichen Infektion schützen.

Aufgrund der neuen Maskenpflicht sind viele Kunden verunsichert und fragen sich, welche Einschränkungen sie vor Ort erwarten und fürchten Auswirkungen auf die wohlverdiente Erholung.

Urlauber, die einen entspannten Hotel- und Strandurlaub mit etwas Sport machen wollen, erwarten daher keine großen Einschränkungen im Vergleich zu Deutschland. Wer sich in Umgebungen mit einer Vielzahl von Menschen begibt, in denen der Abstand nicht immer gewährleistet werden kann, muss zur Maske greifen. In Deutschland ist der Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz bereits von zu Hause bekannt und das Tragen der Maske ist fast schon zur Gewohnheit geworden.

Es gibt eine Vielzahl von Gelegenheiten, in denen keine Maskenpflicht besteht:

  • Am Strand und an der Strandpromenade
  • Am Hotelpool
  • Beim Sport
  • In Restaurants und Bars bei der Einnahme von Speisen und Getränken

Mallorca ist aktuell so gering besucht wie nie zuvor. Strände, Ausflugsziele, Fußgängerzonen und Promenaden sind nicht überfüllt und bieten gute Möglichkeiten, die bekannten Abstandsregeln einzuhalten.
Unser Kollege aus dem Vertriebsinnendienst konnte sich vor einer Woche selbst davon überzeugen und ist begeistert: „Vor Ort herrscht eine ruhige und entspannte Atmosphäre. Optimale Bedingungen, die Baleareninsel zu erkunden und einen sicheren und erholsamen Urlaub zu erleben!“


+++ Update: 17.07.2020 +++

Bei TUI gibt´s jetzt noch mehr Sicherheit. Wir alle hoffen, dass es nicht so weit kommt, aber mit Covid Protect sind unsere Kunden jetzt während der Reise gegen mögliche Kosten durch eine Corona Erkrankung abgesichert. Und das kostenlos für alle Buchungen mit Anreise bis einschließlich 31.12.2020. Die Versicherung von AXA Partners ist bereits im Reisepreis enthalten.
Natürlich gilt der Reiseschutz für neue und auch bereits bestehende Buchungen – im Ausland und auch in Deutschland.

Covid Protect im Überblick:

  • Medizinische Rückführung und medizinische Heilbehandlungskosten
    – Übernahme von Heilbehandlungskosten inklusive PCR Test
    – Medizinischer Rücktransport in ein deutsches Krankenhaus, sofern keine medizinischen Gründe oder
    sonstigen regulatorischen Vorschriften (z.B. Flugverbote) dagegen sprechen
    – Heimreise von Familienangehörigen (Übernahme von Mehrkosten und Umbuchungsgebühren)
  • Quarantänekosten-Garantie bei Infektion oder bei Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-COV-2 Virus oder ähnlicher Viren und behördlich angeordneter individueller Quarantäne oder auch bei Verweigerung der Einreise aufgrund einer Körpertemperaturkontrolle
    – Unterbringungskosten aufgrund von Quarantäne bis zu 14 Nächten
    – Kosten des Rückflugtickets, sofern der ursprünglich gebuchte Flug nicht umbuchbar ist
    – Bis insgesamt max. EUR 3.500 pro Person
  • 24/7-Notfall-Hotline und App mit telefonischer ärztlicher Beratung und medizinischer Assistenz

Damit geben wir unseren Kunden die Sicherheit, dass ihnen im Regelfall keine zusätzlichen Kosten während des Urlaubs im Zusammenhang mit Covid-19 entstehen, die durch eine reguläre Reisekrankenversicherungen nicht abdeckt sind.

Gut zu wissen:

  • Gültig für alle Anreisen bis 31.12.2020 (späteste Rückreise am 31.03.2021)
  • Gültig für alle TUI und airtours Reisen, XTUI und Fly & Mix
  • Nicht gültig für TUI CARS, TUI Wolters, TUI Ticket Shop, Ltur, VERS4U, TUI Veranstaltungstickets, TUI Cruises und Gebeco
  • Covid Protect ist automatisch in jeder Buchung (Ausnahmen wie aufgeführt) mit Anreise zwischen dem 18.07. und 31.12.2020 und damit im Reisepreis enthalten.

Neubuchungen: Auf der Reisebestätigung steht ab 18.07.2020 folgender Hinweis:

Alle eingeschlossenen Reisen mit Anreise bis zum 31.12.2020 beinhalten „Covid Protect“ Versicherungsleistungen für den Fall einer Covid-19 Erkrankung in Ihrem Urlaub.

Bestehende Buchungen: Covid Protect gilt auch für Kunden, die bereits gebucht haben und deren Anreise zwischen dem 18.07. und 31.12.2020 stattfindet. Eine entsprechende Info wird voraussichtlich Anfang August im Vorgang und außerdem auf der Reisebestätigung und auf dem Reiseplan hinterlegt.


+++ Update: 08.07.2020 +++

Hurtigruten sticht gemeinsam mit Ihnen in See:

Aktuell befindet sich MS Fridtjof Nansen auf der ersten Reise von Hamburg zu den schönsten Fjorden unter der Mitternachtssonne. Unsere Gäste konnten bereits batteriebetrieben und nahezu geräuschlos mit unserem neuesten Hybrid-Expeditionsschiff den Geirangerfjord erkunden, Kajaktouren unternehmen und Fahrten im Landungsboot genießen.

Wir freuen uns sehr über die von der norwegischen Regierung geplanten Lockerungen und können Ihnen auf den nächsten fünf Abfahrten nun auch wieder Erkundungstouren an Land anbieten,
wie z. B. eine geführte Bustour zum Nordkap oder verschiedene Wanderungen. Und das Beste daran – diese sind bereits im Reisepreis inklusive.

Die Seereisen ab Hamburg bieten klassische Höhepunkte wie die Umrundung des Nordkapps, Einfahrten in den Geiranger- und den Trollfjord, ebenso wie zur Inselgruppe der Lofoten. Neu hinzu kommen spektakuläre Fjorde und Inseln abseits der ursprünglichen Hurtigruten Route – vom Lyngenfjord mit den Lyngenalpen, über den Svartisen Gletscher, die Eilande Hitra und Senja oder den sagenumwobenen Berg Torghatten.

Hurtigruten Vorteile

  • Erkundungstouren an Land inklusive
  • Diesen Sommer reisen
  • Bequem ab/bis Hamburg
  • Nachhaltig reisen an Bord des neuesten Hybrid-Expeditionsschiffs
  • Deutschsprachiges Expeditionsteam
  • Mit den Experten die Natur Norwegens entdecken – fernab großer Städte und vieler Menschen
  • Modernes Science Center an Bord
  • Deutschsprachige Vorträge und Aktivitäten an Bord
  • Vollpension. Wasser, Kaffee, Tee ganztägig verfügbar

Auf den Abfahrten 10.07., 24.07. und 07.08.2020  gibt es auch ein Angebot für Alleinreisende. Einzelkabine ohne Zuschlag!


+++ Update: 01.07.2020 +++

Einreisehinweis Spanien:

Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist seit dem 21. Juni 2020 wieder möglich. Bei Einreise erfolgt eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten werden einer eingehenderen Untersuchung unterzogen.

Seit 1. Juli 2020 müssen Flugreisende nach einer Resolution der spanischen Regierung grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Bis zum 31. Juli 2020 kann auch weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden


+++ Update: 30.06.2020 +++

TUI Deutschland

Liebe Reisebüropartner,

die Einreise nach Griechenland ist wieder möglich und ab morgen fliegen wir unsere gemeinsamen Kunden wieder in eines unserer beliebtesten Urlaubsländer.

Zur Wiederaufnahme des Pauschalreiseverkehrs gelten neue Einreisebestimmungen. Demzufolge ist eine Einreise nur möglich, wenn den griechischen Behörden 48 Stunden vor der Einreise ein elektronisches Einreiseformular vorliegt. Bis auf weiteres erhalten unsere gemeinsamen Kunden das Formular auch an Bord ihres Fluges.

Alle Kunden mit Anreise bis einschließlich 08.07.2020, die wir bereits gestern per SMS über die neuen Einreisebestimmungen informiert haben, erhalten heute eine SMS mit dem Hinweis auf diese Regelung. Die Einreise ist also auch mit dem an Bord ausgefüllten Formular möglich und ihrem geplanten Urlaub steht nichts entgegen.
Für alle späteren Anreise gilt die Regelung des Formulars an Bord natürlich auch.

Ansonsten kann das Formular über https://travel.gov.gr/#/ oder über die mobile App Visit Greece, die im Play Store und im App Store erhältlich ist, ausgefüllt werden.

Bei Ankunft werden selektiv Corona Tests vorgenommen, diese sollen zügig durchgeführt werden. Bis die Testergebnisse vorliegen, empfehlen die griechischen Behörden den getesteten Besuchern 24 Stunden auf „social distancing“ im Hotel und an ihrem Urlaubsort zu achten und ganz einfach die auch aus Deutschland bekannten Abstandsregeln einzuhalten. Also keine Quarantäne, sondern vom Flughafen direkt ins Urlaubshotel.

Die neuen Einreisebestimmungen stellen keinen gebührenfreien Umbuchungs- oder Stornogrund dar.

Unsere griechischen Hotelpartner freuen sich bereits auf die ersten Gäste und gemeinsam haben wir alles für einen sorglosen und sicheren Aufenthalt und ein schönes Urlaubserlebnis vorbereitet.

Herzliche Grüße
Eure TUI


+++ Update: 17.06.2020 +++

Alltours

Corona bedingt sagen wir weitere Reisen der Marken alltours, alltours-X und byebye ab. Die Absage betrifft Flugpauschalreisen, Nur-Hotel- und Nur-Flug-Buchungen in folgende Urlaubsziele:

Zielgebiete Absage für Abreisen bis
Ägypten, Türkei, Marokko, Tunesien 15.07.
Fernreisen, V. A. Emirate, Oman, Bahrain 31.08.

Die Kunden erhalten ihre geleisteten Zahlungen wahlweise als Rückerstattung, als kostenlose Umbuchung oder als Gutschein (nur für Direktinkasso-Agenturen) zurück. Sobald die Buchung durch alltours storniert worden ist, erhalten die Kunden eine Stornorechnung per E-Mail mit dem Link zur Auswahl der gewünschten Erstattung.


+++ Update: 10.06.2020 +++

Wolters Ferienhaus – TUI Deutschland

Aufgrund der aktuellen Situation haben Sie viele Rückfragen und wir versuchen Ihnen bestmöglich zu helfen. Obwohl wir unser Team aufgestockt haben, ist das enorm hohe E-Mail- und auch Anrufaufkommen nicht zu bewältigen.

Um die Änderungen Ihrer bereits getätigten Buchungen abarbeiten zu können, brauchen wir alle verfügbaren Kollegen und stellen daher unsere telefonische Erreichbarkeit bis auf Weiteres ein.

Bitte seien Sie versichert, dass wir weiterhin für Sie da sind und uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen werden.

Sobald ein Land seine Einreisebedingung verändert und damit die Einreise für Sie als Kunden nicht mehr möglich ist, sagen wir Ihre Buchung pro aktiv ab und informieren Sie darüber umgehend.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des Volumens chronologisch vorgehen müssen.
Dies ist eine automatische Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von TUI Ferienhaus


+++ Update: 03.06.2020 +++

Alltours

Ab wann wird wieder geflogen?
· Ab dem 26.06.20 auf der Kurz- und Mittelstrecke.
· Den verbindlichen Start für die einzelnen Zielgebiete teilen wir Ihnen mit, sobald wir zu den jeweiligen Einreisebestimmungen und den Corona-Sicherheitsmaßnahmen konkrete Angaben haben.
· Wir rechnen mit diesen Informationen im Laufe der nächsten Woche.


+++ Update: 25.05.2020 +++

Alltours

Aufgrund der aktuellen Situation sagen wir alle Flugreisen inkl. Nur-Flug-Buchungen der Marken alltours, alltours-X und byebye mit Abreisedatum bis zum 25.06. ab.

Nur-Hotel-Buchungen ins europäische Ausland werden weiterhin wochenweise zu- oder abgesagt. Wir warten die Entscheidungen über die Reisebedingungen für diese Länder ab und informieren entsprechend, wie wir mit diesen Buchungen umgehen. Wir ziehen bis zur endgültigen Zu-/Absage keine Restzahlungen für die betroffenen Buchungen ein.

Deutschlandreisen werden durchgeführt, sofern das gebuchte Hotel geöffnet hat. Auch hier informieren wir wochenweise.


+++ Update: 20.05.2020 +++

Condor

Condor startet pünktlich zum Beginn der Sommerferienzeit ab 25. Juni deutschlandweit ab acht Flughäfen zu zunächst 29 Urlaubszielen den Sommerflugplan 2020 neu. Deutschlands beliebtester Ferienflieger fliegt dann von Frankfurt, Düsseldorf, München, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Leipzig/Halle und Berlin-Schönefeld in die beliebtesten Urlaubsregionen, wie die Kanarischen Inseln, die Balearen, das spanische Festland, Griechenland, Kroatien, Sardinien, Italien, Zypern, die Türkei sowie zur Nordseeinsel Sylt.

Außerdem möchten wir Sie über Schutzmaßnahmen informieren, die im Rahmen eines Maßnahmenpakets der deutschen Luftverkehrswirtschaft zukünftig auch von Condor umgesetzt werden.


+++ Update: 15.05.2020 +++

Alltours

Alle Reisen mit Anreisedatum ab dem 30. Mai innerhalb Deutschlands finden statt. Es erfolgt eine individuelle Prüfung unsererseits, ob das jeweils gebuchte Hotel geöffnet ist. Die Kunden erhalten Anfang nächster Woche eine entsprechende Information in Form einer Rechnung oder Stornierungsbestätigung.

Aufgrund der aktuellen Situation sagen wir alle anderen Reisen aus dem Individualprogramm sowie Nur-Hotel-Buchungen mit Anreisedatum bis einschließlich 31. Mai ab. Die Kunden erhalten ihre geleisteten Zahlungen wahlweise als Rückerstattung, als kostenlose Umbuchung oder als Gutschrift zurück.


+++ Update: 13.05.2020 +++

FTI Touristik

Restzahlungen für Abreisen bis 20.06.2020 ausgesetzt: Bitte beachten Sie, dass wir die weiteren Entscheidungen der Bundesregierung abwarten und uns vorbehalten die Regelung der Restzahlungen wieder anzupassen, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Schauinsland Reisen

Aktion gültig für folgende Buchungen:
• Abreisezeitraum 19.6. – 31.8.2020
• alle Abreisen (außer SLRD, Buchungen mit Linienflügen und Kreuzfahrtkombinationen)
• schauinsland-reisen muss die Zahlung direkt von dem Kunden erhalten haben
Aktionszeitraum:
• 13.5. – 31.5.2020

Aktionsbedingungen:
• Kunde kann stornieren und erhält anstatt der Rückzahlung ein Reiseguthaben in der Höhe der bei uns eingegangenen Zahlung, abzüglich eines Kulanzstornobetrags in Höhe von 30 € pro Reiseteilnehmer (ausgenommen Kinder unter 2 Jahren)
z. B. Zahlbetrag 400 € – Kulanzstornobetrag 60 € (bei zwei Personen) = Stornoguthaben: 340 €
• Guthaben ist einzulösen auf alle SLR und SLRD Buchungen (Pauschal, Nur-Hotel und Nur-Flug)
• Guthaben ist für Abreisen bis zum 31.10.21 und nur in Ihrem Reisebüro einlösbar
• sollte bis zum 31.10.21 keine Einlösung erfolgen, kann eine Auszahlung erfolgen

Bitte beachten Sie: Eine Zusage des Guthabens ist verbindlich, eine nachträgliche Umwandlung auf eine Rückerstattung ist vor dem 31.10.21 nicht möglich!


+++ Update: 12.05.2020 +++

Zehn-Punkte-Plan für den TUI-Hotelbetrieb

TUI hat einen Zehn-Punkte-Plan zur Wiedereröffnung der Hotels erarbeitet. Die Maßnahmen sollten einen sicheren Urlaub ermöglichen, der den höchsten Hygienestandards in Bezug auf Covid-19 entspreche, heißt es. Sie umfassen neben Organisation, Kapazitätsplanung und Hygienemaßnahmen auch Schulungen der Mitarbeiter vor Ort. Die neuen Standards sollen nicht nur bei den eigenen Hotelmarken wie TUI Blue, Robinson oder TUI Magic Life eingeführt werden, sondern auch bei den Joint-Venture-Partnern und Vertragshoteliers des Konzerns.

Die Punkte im Einzelnen:

Online Check-in: Urlauber können in vielen Hotels über die Website des Hotels oder über ihr Smartphone online einchecken. Der Check-in erfolgt somit weitestgehend kontaktlos.

Abstandsregel: Für alle Mitarbeiter gilt in den öffentlichen Bereichen des Hotels wie in den Restaurants, auf den Korridoren oder den Fitness-Räumen die Verpflichtung, einen Abstand von 1,5 bis zwei Metern untereinander und zu den Gästen einzuhalten.

Personalplanung: Die Mitarbeiter des Hotels arbeiten in festen Teams zusammen, um mögliche Infektionsketten rekonstruieren zu können.

Restaurant: Die Kapazitäten in den Hotel-Restaurants werden deutlich reduziert. Tische werden mit einem Mindestabstand von 1.5 Metern aufgestellt. Hierdurch wird die Anzahl von Gästen im Restaurant begrenzt.

Ausweitung von Öffnungszeiten: Um allen Gästen ausreichend Raum zu bieten, werden die Öffnungszeiten der Restaurants sowie anderer Hotelangebote ausgeweitet.

Entertainment und Aktivitäten: Es werden nur Events, Sportarten und Entertainment-Angebote mit geringer Teilnehmerzahl und ohne engeren Kontakt durchgeführt. Golf oder Tennis beispielsweise kann stattfinden, ein Fußballturnier dagegen nicht. Das Spa-Angebot wird angepasst und die Kinderbetreuung nach neuen Standards gemäß den Vorgaben der Destinationen sowie der Herkunftsländer ausgerichtet.

Ausweitung Desinfektionsspender: Die Anzahl der Desinfektionsspender im Hotel wird deutlich erhöht, so dass Gäste und Mitarbeiter an allen wichtigen Kontaktpunkten ihre Hände desinfizieren können. Hierzu gehören zum Beispiel alle Orte, an den Speisen und Getränke angeboten werden, Sporteinrichtungen sowie der Lobby-Bereich.

Zimmerreinigung: Alle Zimmer werden vor der Ankunft neuer Gäste mit speziellen Reinigungsmitteln gesäubert, die auch potentielle Covid-19-Viren beseitigen. Besonderes Augenmerk wird bei der Reinigung auf Flächen im Bad, die Nachttische oder Geräte des täglichen Bedarfs wie die Fernbedienung des TV-Geräts gelegt.

Mehr Service, weniger Selbstbedienung: Speisen und Getränke werden wo immer möglich den Gästen von Mitarbeitern serviert. Diese tragen dabei Schutzmasken. Selbstbedienungsangebote wie Buffets werden weniger eingesetzt

Training durch unabhängige Prüfer: TUI lässt alle Mitarbeiter in seinen eigenen Hotels schulen. Die ersten Trainingsunterlagen werden bereits in dieser Woche zur Verfügung gestellt.

Die Maßnahmen werden zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Urlaubsländer eingeführt. Um ein ebenso hohes Sicherheitsniveau bei den nicht von TUI betriebenen Partnerhotels zu gewährleisten, hat der Konzern gemeinsam mit dem Hygiene- und Sicherheitsberatungsunternehmen Cristal International Standards auch für diese ein Trainings- und Prüfprogramm mit Schulungsunterlagen, Webinare, Checklisten und Kundeninformationen aufgelegt.


+++ Update: 11.05.2020 +++

Wichtiges Update für bestehende Buchungen – FTI GROUP sagt alle Reisen bis 14.06.2020 ab

Auch wir passen unsere Regelungen der aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes an und sagen daher umgehend Reisen mit Abreisen bis einschließlich 14.06.2020 aktiv ab. Diese Regelung gilt für jegliche Reiseart sowie den Vertriebsquellmarkt Deutschland.

Ausgenommen sind gebuchte Reisen nach Deutschland, Österreich, Schweiz, Niederlande und Polen. In diesen Nachbarländern warten wir mögliche Entscheidungen der jeweiligen Landesregierungen ab, ob eine Einreise und Urlaubsaufenthalte dort vor dem 14.06.2020 wieder möglich sein werden…


+++ Update: 29.04.2020 +++

Restzahlungen für Abreisen bis 15.06.2020 ausgesetzt: Die FTI GROUP zieht keine Restzahlungen für Abreisen bis 15.06.2020 ein und versendet zudem für Abreisen bis 30.06.2020 bis auf weiteres keine Reiseunterlagen.

FTI Garantie – Sorglos Umbuchen erweitert: JETZT mit FTI GROUP Urlaubsguthaben und FTI GROUP-Cash über 200 € – für Abreisen bis 31.05.2020!


+++ Update: 27.04.2020 +++

TUI setzt das gesamte Reiseprogramm bis einschließlich 15. Mai aus

Wichtiges Update für bestehende Buchungen – FTI GROUP sagt alle Reisen bis 15.05.2020 ab


+++ Update: 23.04.2020 +++

FTI Group

Da bisher noch keine konkrete Reisewarnung für Abreisen nach dem 04.05.2020 vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde und wir unseren gemeinsamen Kunden jetzt die bestmögliche Sicherheit geben wollen, ihre geplante Urlaubsreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen, möchten wir Ihren Kunden, neben der „FTI Garantie – Sorglos umbuchen“, folgende zusätzliche, optionale Möglichkeit anbieten:

  • Der Kunde kann kostenfrei stornieren, wenn er sich für das FTI GROUP Urlaubsguthaben in Höhe der bereits geleisteten Zahlung entscheidet. Der Vorteil für den Kunden besteht darin, dass die FTI GROUP das FTI GROUP Urlaubsguthaben inkl. dem FTI GROUP-Cash über 200 € für die nächste Buchung (Neubuchung) aufwertet.
  • Diese Möglichkeit gilt für alle Direktinkasso-Buchungen mit Abreisen vom 04.05. – 31.05.2020
  • Wie gewohnt erhalten die Kunden den FTI GROUP-Cash über 200 € nur bei einer erneuten Buchung einer Flugpauschalreise mit FTI GROUP Urlaubsguthaben der FTI GROUP Veranstalter FTI Touristik GmbH (Reisearten: PAUS, MIXX, PACK, DYNA, XENA), 5vorFlug GmbH, BigXtra GmbH sowie FTI Cruises und kann in zahlreichen Zielgebieten eingelöst werden.
  • Ausgenommen sind: Datamixx-Reisen (XFTI), mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Nur-Flug Buchungen, Buchungen mit Eintrittskarten (z.B. Musicals, Freizeitparks, Sporttickets, etc), Kreuzfahrten, Buchungen über die Reisart DEAL, sowie der Veranstalter BigXtra Touristik GmbH.

+++ Update: 14.04.2020 +++

Schauinsland Reisen

Hinweis für Abreisen im Mai 2020

Auch wir verfolgen täglich die Entwicklungen im Hinblick auf das von Ihnen gewählte Reiseziel und können verstehen, dass derzeit bei allen Beteiligten Fragen bestehen im Hinblick auf anstehende Reisen im weiteren Verlauf des Jahres.
Grundsätzlich gehen wir erst einmal davon aus, dass, solange es keine konkreten Reisewarnungen seitens der Bundesregierung für Ihren Reisezeitraum gibt und auch keine generellen Reisewarnungen für Ihr Urlaubsziel bestehen, die Reisen durchgeführt werden können.
Daneben beobachten wir natürlich auch, ob die Regierungen Ihres Urlaubslandes für die betreffenden Reisezeiträume Reisebeschränkungen, wie etwa obligatorische Quarantänemaßnahmen oder Ausgangssperren angeordnet haben.
Sollten Reisen nach dem 30.04.2020 notwendigerweise ebenfalls abgesagt werden müssen, z.B. wegen bestehender Luftraumschließungen, Hotelschließungen oder nachhaltigen Ausgangssperren am Reiseziel oder einer andauernden Reisewarnung, erfolgen die Absagen und Stornierungen auch dieser Reisen durch uns sukzessive und in chronologischer Reihenfolge.

Restzahlungen für Anreisen im Mai 2020

Bis eine endgültige Entscheidung über Abreisen im Mai getroffen wurde, werden wir bei allen Pauschalreisen, Nur-Hotel und Nur-Flug-Buchungen mit Anreise im Mai 2020 die Forderung auf Zahlung der vertraglich vereinbarten Restzahlung auf den Reisepreis vorläufig aussetzen. Auch bestehende Lastschriftverfahren oder Kreditkarteneinzüge werden von uns insoweit für Mai-Anreisen nicht vorgenommen.

Hinweis zu Umbuchungswünschen für Abreisen im Mai

Sollten Sie im Hinblick auf Reisen mit Anreise im Mai 2020 schon vorab über eine Umbuchung Ihrer Buchung wünschen, möchten wir Sie bitten, sich mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen, welches Sie gerne über bestehende Umbuchungsmöglichkeiten informieren wird.

Hinweis zu Abreisen im Juni 2020 oder später

Für Abreisen ab dem 01.06.2020 oder später gelten bis auf weiteres weiterhin die Regelungen aus unseren Allgemeinen Reisebedingungen. Wir beobachten die Situation natürlich sehr genau und werden Sie informieren, sollten sich Änderungen ergeben.

Kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten

Wir sind zuversichtlich, dass Reisen bald wieder möglich sein werden und Sie Ihre geplante Reise durchführen können. Bevor Sie stornieren, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Reise kostenfrei umzubuchen. Sie können über Ihr Reisebüro zielgebietsübergreifend ohne Umbuchungsgebühren zum tagesaktuellen Preis innerhalb der Sommersaison 2020 und auf bereits freigeschaltete Ziele Winter 20/21 umbuchen. Die Sommersaison 2021 wird ebenfalls demnächst freigeschaltet.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Pauschalreisen von schauinsland-reisen, SLRD ist davon ausgeschlossen. Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro für nähere Informationen.

Wir bitten auch um Verständnis, dass unsere technischen Kapazitäten und unsere persönliche Einsatzkraft in dieser außergewöhnlichen Situation bisweilen an ihre Grenzen stoßen, so dass wir Anfragen leider auch nicht immer mit der gewohnten Geschwindigkeit und vielleicht auch nicht immer in der gewohnten Individualität beantworten können.


+++ Update: 07.04.2020 +++

Alltours Zahlungen zu abgesagten Reisen

  • Für alle seitens alltours flugreisen gmbh stornierten Abflüge zwischen dem17.03. und dem 30.04.2020 aus dem Pauschalprogramm und Reisen aus dem Individualprogramm werden die geleisteten Zahlungen an die Kunden zurückerstattet
  • Alle Kunden, die davon betroffen sind, und die per Lastschrift gezahlt haben, erhalten umgehend ihr Geld zurück
  • Die Kunden, die überwiesen haben, bearbeiten wir in der Reihenfolge nach Abreisedatum, beginnend mit dem 17.03. Der Vorgang ist etwas aufwendiger. Deshalb kann es ein paar Tage dauern, bis das Geld zurück überwiesen ist. Das gleiche gilt für Kunden, die mit Kreditkarte gezahlt haben
  • Kunden, die ab dem 15.03. mit alltours gereist sind, zahlen ihre Reise gemäß den von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen
  • Von Endkunden stornierte Reisen bis einschließlich 14.03. werden gemäß unseren AGBs reguliert
  • Von Endkunden zwischen dem 15.03. und dem 18.03. stornierte Reisen mit Abreisedatum zwischen dem 17.03. und dem 30.04. werden nachträglich durch alltours flugreisen gmbh storniert und die geleisteten Zahlungen an die Kunden rückerstattet

+++ Update: 01.04.2020 +++

AIDA VARIO Winter 2020 & Sommer 2021

Wir können es kaum erwarten, schon bald wieder gemeinsam mit Ihnen Kurs auf die schönsten Ziele der Welt zu nehmen. Ob Kanaren oder Karibik, Indischer Ozean oder Orient: Machen Sie im Winter Ihren Traum vom Urlaub wahr. Buchen Sie jetzt traumhafte Reisen zum attraktiven AIDA VARIO Tarif.

Sorgenfrei buchen. Kostenfrei umbuchen.

Bleiben Sie in Ihrer Urlaubsplanung flexibel: Alle Neubuchungen bis 30.06.2020 können bis 60 Tage vor Reisebeginn einmalig kostenfrei umgebucht werden – unabhängig vom Tarif.

Jetzt sorgenfrei buchen!

AIDA Crew – Gemeinsam sind wir stark!

Sie haben sich vielleicht schon gefragt, wie es unserer Crew an Bord geht? Sie vermisst Sie schmerzlich und sendet Ihnen herzliche Grüße.
Ob von AIDAnova oder AIDAdiva – wir freuen uns schon darauf, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.

All unsere Gäste sind nun wohlbehalten zu Hause angekommen. Unsere AIDA Crew an Bord ist wohlauf und freut sich darauf, bald wieder das AIDA Gefühl in die Welt zu tragen. Wir wissen, dass wir Sie nach diesen schwierigen Zeiten wieder an Bord unserer Kussmund-Flotte begrüßen dürfen.

Halten Sie durch und auf AIDAsehen.


+++ Update: 30.03.2020 +++

TUI – Fernweh vergeht nicht

Liebe Kunden,

das Corona-Virus hat unsere Branche auf den Kopf gestellt.
Gerade deshalb wollen wir – gemeinsam mit euch – um jede Buchung kämpfen!

Und obwohl uns das Virus aktuell vom Reisen abhält:
Fernweh vergeht nicht!

Deshalb ist der ROBINSON Sommer 2021 bereits jetzt buchbar
und Sie können langfristige Urlaubspläne schmieden.
Denn Vorfreude ist die schönste Freude!

Die TUIfly-Sommerflüge sind ebenfalls bereits buchbar, weitere Carrier folgen.

Ein weiterer Buchungsanreiz:
Mit dem Treue-Bonus sparen Sie bis zu 100 Euro pro Person!
Dieser schließt nun auch den Reisezeitraum bis 31.10.2021 mit ein.

Bleibt gesund und stark!
Euer ROBINSON Team


+++ Update: 20.03.2020 +++

TUI Deutschland setzt das gesamte Reiseprogramm bis einschließlich 23. April aus

Das Coronavirus stellt eine riesige und noch nie dagewesene Herausforderung für uns alle dar. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sind wir alle aufgefordert, soziale Kontakte weitestgehend einzustellen. Die Sicherheit unserer gemeinsamen Kunden hat oberste Priorität für uns, daher haben wir bereits Anfang der Woche unser gesamtes Reiseprogramm ausgesetzt und die größte Rückholaktion unserer Geschichte eingeleitet. Bis zum 25. März planen wir insgesamt über 350 Flüge, um unsere Kunden zurück nach Hause zu bringen. Und es geht weiter. Nachdem das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, setzen wir unser weltweites Reiseprogramm (inklusive Deutschland) jetzt bis einschließlich 23. April 2020 aus.


+++ Update: 19.03.2020 +++

Alltours-Reisen bis zum 30.04.2020

  • Flugpauschalreisen in alle Zielgebiete von alltours, alltours-X und byebye mit Anreise bis einschließlich 30. April 2020
  • Reisen aus dem Individualprogramm mit Anreise bis einschließlich 30. April 2020
  • Die Reisen werden von alltours kostenlos storniert; die Kunden erhalten eine Bestätigung hierzu.

Die Sicherheit unserer gemeinsamen Kunden steht für uns an oberster Stelle, deswegen arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle Gäste aus dem Zielgebiet zurückzuholen. Unsere Kollegen aus der Flugabteilung kaufen zusätzliche Flüge ein, um alle Gäste schnellst möglichst zurückzubefördern.

Sobald die Rückbeförderung feststeht, werden die Gäste vor Ort von der zuständigen Reiseleitung über die neuen Flugdaten informiert. Dies erfolgt i. d. R. am Tag vor oder am Tag der Abreise. Bitte haben Sie Geduld und Verständnis, dass unsere Reiseleitung sich nach und nach um alle Kunden kümmert und immer die aktuellsten Abflüge abarbeitet.

Aus vielen Destinationen sind bereits alle Gäste ausgeflogen worden! Die Rückholung aus den übrigen Zielgebieten wird voraussichtlich bis spätestens 23.03.2020 beendet sein.

Sicher auch interessant für Sie und Ihre Kunden: Die Deutsche Bahn unterstützt die Rückholaktion indem die Bordkarten in DB-Zügen als Fahrkarten gelten.

FTI – Umbuchungsmöglichkeiten

Ihre Umbuchungsmöglichkeiten für bereits gebuchte Reisen

  • Gilt ausschließlich für die Veranstaltermarke FTI.
  • Umbuchungszeitraum: ab sofort bis 30.06.2020, spätestens jedoch bis 10 Tage vor Abreise.
  • Abreisedatum: Möglich ist die Umbuchung für die Abreisen im Zeitraum 01.04. – 30.06.20. Für spätere Reisetermine gelten die regulären Stornierungsbedingungen laut AGB.
  • Von der Regelung ausgenommen sind: (XFTI), mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Nur-Flug Buchungen, Buchungen mit Eintrittskarten (z.B. Musicals, Freizeitparks, Sporttickets, etc), Kreuzfahrten Buchungen mit Bettenbanken sowie Buchungen über die Reisart DEAL. Diese können nicht kostenfrei storniert werden.

Welche Buchungen sind gebührenfrei umbuchbar?

  • Reiseart: PAUS- sowie BAUS Buchungen
  • Umbuchung nur innerhalb des gleichen Zielgebietes und der gleichen Reiseart möglich
  • Neuer Reisetermin: Die Umbuchung kann nur auf einen späteren Reisetermin bis Ende Oktober 2020 (spätester Rückreise-Termin 31.10.2020) umgebucht werden. Eine Umbuchung auf einen früheren Reisetermin als die ursprüngliche Buchung ist nicht zulässig.

Bei Fragen nehmen sie bevorzugt schriftlich mit uns Kontakt auf über unseren Livechat oder über info@reb-reisen.de.


+++ Update: 17.03.2020 +++

TUI stellt Reiseprogramm bis zum 27.03.2020 ein

Es ist uns ein großes Anliegen, an dieser Stelle auf die gestrige Berichterstattung einzugehen, die teilweise für Verwirrung gesorgt hat und zu der uns einige Rückfragen erreicht haben.

TUI stellt natürlich nicht den gesamten Geschäftsbetrieb, sondern vorerst das Reiseprogramm bis zum 27. März 2020 ein. Betroffen sind alle Reisen, also Pauschal-, Hotel- oder Mietwagenbuchungen.

Dieser zeitweilige Stopp ist unser Beitrag zu den weltweiten Bemühungen der Regierungen, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Seit heute gibt es sogar eine weltweite Reisewarnung für touristische Urlaubsreisen.


+++ Update: 15.03.2020 +++

Notstandsdekret und Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Die spanische Regierung hat am 14. März ein Notstandsdekret verabschiedet, das die Bewegungsfreiheit in Spanien stark einschränkt. Demzufolge darf man ab 16. März landesweit die Wohnung nur für den Gang zur Arbeit, zum Supermarkt oder in Gesundheitseinrichtungen verlassen. Landesweit wurden zudem alle Geschäfte und Unterhaltungsbetriebe geschlossen, nur Lebensmittelläden und Apotheken bleiben geöffnet.

Urlauber dürfen zu ihrem Hauptwohnsitz zurückzukehren. Die Maßnahmen gelten zunächst für die folgenden 15 Tage.


+++ Update: 14.03.2020 +++

Robert-Koch-Institut weitet Risikogebiet aus. Ab sofort gelten auch das österreichische Bundesland Tirol und die spanische Hauptstadt Madrid als Risikogebiete. Das teilte das Robert-Kocht-Institut am Samstag mit. Auf der Liste standen bereits Italien, der Iran, die chinesische Provinz Hubei, die südkoreanische Provinz Gyeongsangbuk-do und die französische Region Grand Est, zu der das Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne gehören.

Österreich, Italien, Schweiz: Spahn ruft Reiserückkehrer zu Quarantäne auf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ruft Reiserückkehrer aus Italien, der Schweiz und Österreich zu einer zweiwöchigen Selbstisolation auf. „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht“, schrieb Spahn auf Twitter.

Polen und Dänemark machen dicht: Immer mehr europäische Länder schließen die eigenen Grenzen, um sich gegen das Coronavirus zu schützen. Ab Samstagmittag wird Dänemarek seine Grenzen bis Ostern schließen. Touristen und andere Ausländer ohne konkreten Grund für eine Einreise kommen nicht mehr ins Land. Auch Polen untersagt die Einreise von Ausländern. In der Nacht von Samstag auf Sonntag sollen an den Landesgrenzen umfassende Kontrollen durchgeführt werden. Polnische Staatsbürger dürften weiterhin einreisen, müssten sich aber nach ihrer Rückkehr in eine 14-tägige Quarantäne begeben.


+++ Update: 12.03.2020 +++

Schließung der spanischen Häfen für 14 Tage

Am Abend des 12. März wurde bekannt gegeben, dass Spanien seine Häfen ab heute, 13. März 24:00 Uhr, für zunächst 14 Tage für Kreuzfahrtschiffe schließt. Diese kurzfristige Schließung der Häfen war für die Reedereien nicht absehbar. Bis zum 15. März ist es den Reedereien noch erlaubt, die Schiffe zu bewegen. Die Gäste an Bord der betroffenen Schiffe werden von den Reedereien informiert.

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus erfolgt sehr dynamisch. Entsprechend dynamisch verändern sich auch die Vorsorgemaßnahmen und Einreisebestimmungen der Länder und Häfen, so dass Schiffe teilweise sehr kurzfristig und ohne objektiv nachvollziehbare Gründe nicht mehr anlegen dürfen. Die Reedereien können diese behördlichen Auflagen leider nicht beeinflussen oder umgehen, stehen dennoch im täglichen Kontakt mit den Hafenbehörden.

Aktuelle Reiseinformationen von TUI Cruises / Mein Schiff finden Sie hier.

Aktuelle Fahrplanänderungen von AIDA Cruises finden Sie hier.


+++ Update: 11.03.2020 +++

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen

Unsere Reiseveranstalter bieten in diesen verunsicherten Zeiten an, alle neu gebuchten Reisen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenlos und damit risikolos wieder zu stornieren. Die verschiedenen Veranstalter zeigen sich auch bei Umbuchungen & Stornierungen so kulant, wie es nur geht.

Die genauen Informationen & Bedingungen erfahren Sie natürlich persönlich bei uns im Büro oder schicken Sie uns gerne eine Nachricht mit Ihren Fragen.

Unser Tipp: Buchen Sie Ihre Reise jetzt, damit Sie ihre Plätze sicher haben und wenn dann doch Corona immer noch die Welt in Atem hält und Sie unsicher sind, geben Sie die Reise einfach zurück!

Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die  uns am häufigsten gestellt werden zum Thema „Corona Virus & Urlaub“.

Falls Sie weitere Fragen haben schreiben Sie uns gerne eine Nachricht, wir werden diese so schnell wie Möglich beantworten.

Für alle deutsche Pauschaltouristen gilt: Alle Fälle müssen einzeln geprüft werden, ob der Reiseveranstalter kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen genehmigt.

Sie haben eine Reise über die ReiseEcke Bielefeld gebucht? Gerne prüfen wir Ihren Einzelfall ob eine Umbuchung oder Stornierung über den zutreffenden Veranstalter möglich ist. Senden Sie uns gerne hier eine Nachricht mit der Vorgangsnummer und allen relevanten Informationen.

Kunden, die eine Pauschalreise gebucht haben, können dann kostenfrei davon zurücktreten, wenn die Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht durchgeführt werden kann. Dies ist etwa der Fall, wenn ein unvorhersehbares Einreiseverbot die Reise verhindert oder wenn Transporteure wie Bahnunternehmen und Airlines den Betrieb einstellen. Wenn Reiseveranstalter eine Reise wegen solcher Umstände absagen, müssen sie geleistete Anzahlungen von Kunden ebenfalls vollständig zurückzahlen. Auch in Fällen, in denen ein „wesentlicher“ Teil der Pauschalreiseleistung nicht erbracht werden kann, wenn also eine Kreuzfahrtgesellschaft wichtige Ziele während der Reise nicht anlaufen kann, berechtigt das die Kunden zum Reiserücktritt vor der Abreise bei voller Erstattung des Reisepreises.

In der Frage, wann es sich um einen wesentlichen Teil der Pauschalreiseleistung handelt, gibt es freilich Unschärfen. Bisweilen landen Auseinandersetzungen darum vor Gericht.

Kein Anspruch auf Schadenersatz
Ein draüber hinausgehender Schadenersatz steht den Kunden nach Einschätzung der meisten Juristen in der aktuellen Krise wegen der besonderen Umstände, die als höhere Gewalt einzustufen sind, nicht zu. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sich um diese Frage in Zukunft noch Gerichte kümmern müssen. Kunden, die nur Einzelleistungen gebucht haben, können diese kostenlos stornieren, wenn der Dienstleister seine Leistung nicht erbringen kann. Das ist etwa der Fall, wenn ein gebuchtes Hotel in einer Sperrzone liegt oder wegen einer unvorhersehbaren Einreisebeschränkung nicht erreichbar ist. Außerdem müssen Airlines für gecancelte Flüge den Reisepreis zurückerstatten. Trifft dies nicht zu, müssen Kunden mit ihren Vertragspartnern vor Ort verhandeln und auf deren Kulanz hoffen.

So ist die Lage bei Einzelleistungen
Bei Hotelbuchungen gilt der Anspruch der Kunden auf Rückerstattung nur, wenn für die Buchung deutsches Recht gilt. Bei Direktbuchungen von Hotels im Ausland kann die Erstattung geleisteter Zahlungen deutlich schwieriger werden. Vor demselben Problem stehen natürlich auch Reiseveranstalter und Reisebüros mit Eigenveranstaltung, die bereits Geld an ihre Vertragspartner überwiesen haben.

Nicht zur Rückerstattung geleisteter Anzahlungen verpflichtet sind touristische Anbieter, wenn Kunden ihre Reise allein aus Angst stornieren. Sie können nicht auf außergewöhnliche ​Umstände berufen. Entscheidend ist eine objektive Einschätzung der Lage vor Ort. Stärkstes Indiz für außergewöhnliche Umstände sind weiterhin die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes.

Längerfristige Stornierungen
Für Stornierungen von Reisen die nicht unmittelbar bevorstehen, ist die Situation etwas unübersichtlich. Viele Veranstalter und Kreuzfahrtreedereien haben Kulanzregelungen eingeführt, von denen einige allerdings nur für Neubuchungen gelten. Grundsätzlich treten für Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten angetreten werden sollen, die normalen Stornobedingungen in Kraft. Die Verbraucherzentrale steht allerdings auf dem Standpunkt, dass der Eintritt unvermeidbarer
außergewöhnlicher Umstände, die zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen, auch dann die Rückerstattung des kompletten Reisepreises erforderlich macht, wenn diese erst nach der Stornierung eintreten und zum geplanten Reisetermin noch vorliegen. „Es ist allerdings nicht sicher, dass Ihr Reiseanbieter das auch so sieht“, räumen die Verbraucherschützer ein.

Keine Leistung von der Versicherung
Eigentlich selbstverständlich, aber dennoch als Reminder nützlich: Eine Reiserücktrittskostenversicherung tritt grundsätzlich nicht für Krisen im Reiseziel ein, wenn die Konditionen dies nicht ausdrücklich vorsehen. Sie konzentriert sich auf Fälle, in denen die Kunden selbst krank oder durch unvorhergesehene Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert sind und ihre Reise nicht antreten können.

Viele deutsche Reiseveranstalter und Reedereien bieten bei Neubuchung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen an.

So haben Sie die Möglichkeit, bei hoffentlich schnell wieder einkehrender Normalität, sich Ihre Wunschreise reserviert zu haben.

Genaue Informationen zu den gesonderten Bedingungen der einzelnen Veranstalter erhalten Sie bei uns im Reisebüro. Alternativ können Sie uns gerne hier eine Nachricht senden, diese werden wir dann so schnell wie möglich beantworten.

Vor der Reise: Informationen einholen

Vor Antritt der Reise sollte man sich bei der Vertretung des jeweiligen Landes nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen erkundigen – und nach Einreisesperren, falls man vorher in einem Risikogebiet war.

Reisende sollten sich in die Krisenvorsorgeliste des Amtes eintragen und sich während des Aufenthalts über die Lage im Land auf dem Laufenden halten, zum Beispiel über die Sicher Reisen App des Amtes.

Vor der Buchung einer größeren Reise wie z.B. einer Kreuzfahrt sollte man sich eventuell ärztlich beraten lassen, insbesondere wenn man Vorerkrankungen hat oder schon älter ist.

In Deutschland ist gerade „Grippesaison“, die Symptome ähneln einer Infektion mit Coronaviren. Daher sollten sich Reisende möglichst frühzeitig gegen Grippe impfen lassen, um unnötige Corona-Verdachtsfälle zu vermeiden.

Wie für alle Menschen gilt auch für Touristen: Sie sollten regelmäßig und richtig die Hände waschen und diese generell aus dem Gesicht fernhalten.

Bei Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten sollte man einen Arzt kontaktieren und auf eine Reise in ein Ausbruchsgebiet hinweisen.

Wer aus einem Risikogebiet heimkehrt, sollte sich vorher beim Robert-Koch-Institut informieren sowie beim deutschen Innenministerium über Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.

Zudem warnt das Auswärtige Amt, man solle bei Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch den Veranstalter oder die Bundesregierung rechnen, sondern den Anweisungen der lokalen Gesundheitsbehörden nachkommen.

Weitere Informationen finden Reisende im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und der WHO als auch der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Alle weiteren Informationen des Auswärtigen Amts finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de/de.

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn der Kunde nur Angst vor der Krankheit hat und nicht vor Urlaubsantritt selbst erkrankt. Wer unterwegs Symptome bekommt, bräuchte eine Reiseabbruchversicherung. Eine Auslandskrankenversicherung sollten aber selbst Privatversicherte abschließen, da bei ihnen meist die Kosten für einen Rücktransport nicht abgedeckt sind.

Eigentlich gilt: Sagt die Gesellschaft einen Flug kurzfristig bis zu zwei Wochen vorher ab, stehen den Passagieren Ersatzflüge und Entschädigungen nach der EU-Fluggastrichtlinie 261 zu. Doch gilt das auch in der Corona-Krise? Airlines berufen sich auf außergewöhnliche Umstände und wollen nur Ticketpreise erstatten oder kostenlose Umbuchungen anbieten.

Grundsätzlich können sich Konsumenten im Streitfall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden oder individuell mit einem eigenen Rechtsanwalt klagen.

Unsere Informationen basieren auf folgenden Quellen und sind ohne Gewähr:  Auswärtiges Amt, Robert-Koch-Institut, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Süddeutsche Zeitung.